10 goldene Regeln zum Schutz vor Virenbefall



1. Komplettsicherung
Machen Sie regelmässig eine Kopie Ihres Rechners. Achten Sie beim
Fotokopieren auf ausreichend Helligkeit und Kontrast.

2. Schreibgeschützte Disketten
Benutzen Sie nur schreibgeschützte Disketten. Bedenken Sie: Eine Diskette
ist nur dann schreibgeschützt, wenn der Diskettenaufkleber vollständig
entfernt wurde und man diese nicht mehr beschriften kann.

3. Schutz vor Infektionen
Breiten Sie nachts ein grobes Leintuch über Ihrem Rechner aus. Sorgen Sie
dafür, dass auch die Peripheriegeräte ausreichend bedeckt sind.

4. Datensicherung
Machen Sie Datensicherungen nach der Schwiegermutter-, Onkel-,
Nichte-Methode.

5. Virus-Prophylaxe
Scannen Sie regelmässig den Festplatteninhalt. Towergehäuse sollten nur
quer auf dem Flattbettscanner abgelegt werden. Bei Handscannern reicht zwar
ein Abtasten der Verzeichnisstruktur am Monitor, aber aufgepasst: Die
Ergebnisse können ungenau sein.

6. Schutz vor Bootsektor-Viren
Regelmässiges Putzen der Cowboystiefel beugt einem Virenbefall des
Bootsektors vor.

7. Grosszügiges Entfernen von Infektionsherden
Kommen Sie einem möglichen Virenbefall zuvor, und löschen Sie alle Dateien,
die besonders bedroht sind, wie Dateien mit der Endung ".EXE", ".COM" und
".BAT".

8. Vorsicht bei Raubkopien
Benutzen Sie nur Originalviren, deren Herkunft Sie kennen. Neben der
rechtlichen Situation sprechen auch praktische Gründe wie Originalanleitung
und Benachrichtigung bei evtl. Updates für diese Massnahme.

9. Konsequente Hygiene
Mitarbeiter an firmeneigenen Rechnern sollten sich stündlich desinfizieren
lassen. In der Praxis haben sich Vorrichtungen wie "VirSPRAY (TM)" bewahrt,
die automatisch in gleichbleibender Konzentration in der Raumluft des
jeweiligen Büros verteilt werden.

10. Isolation
Ein virenbefallener Rechner sollte für einige Wochen in Quarantäne gehalten
werden. Achten Sie auf entsprechende Sicherheitskleidung (Mundschutz,
Ray-Ban-Brille und Jacket-Krone), und sorgen Sie dafür, dass Besuchern mit
Disketten der Zutritt, notfalls mit Gewalt, verwehrt wird.

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